Regelungen zum Sportbetrieb im RVWwährend der Corona-Pandemie (gültig ab 12.12.2020 bis Widerruf)
Niklas Wiest2020-12-09T18:01:58+01:00Erlaubt ist:1. Das Rudern im Einer.2. Das Rudern im (Doppel-)Zweier in immer gleichbleibenden
Erlaubt ist:1. Das Rudern im Einer.2. Das Rudern im (Doppel-)Zweier in immer gleichbleibenden
Vergangenes Wochenende besuchte der Ruderverein Waldsee nicht nur die Deutschen
Zum Ende der besonders kurzen Ruder-Saison 2020 fuhren die beiden
Am vergangenen Wochenende besuchte der Ruderverein Waldsee seine erste Ruderregatta
Am vergangenen Donnerstag hat der Ruderverein Waldsee seine Jahreshauptversammlung nachgeholt.
Der Ruderverein Waldsee hat sich nach intensiven Überlegungen dazu entschieden,
Dank der seit 1. Juli 2020 geltenden neuen „Corona-Verordnung Sportstätten“
Liebe Mitglieder, ab Mittwoch, 1. Juli 2020 dürfen wir endlich
Dank der Lockerungen der Corona-Verordnung für Sportstätten bietet der Ruderverein
Liebe Mitglieder, herzlichen Dank für Eure Geduld und Euer Verständnis
