Teilnahmebedingungen Drachenbootcup
Teilnahmebedingungen Drachenbootcup
Termin
Sonntag, 03. August 2025
Beginn
Ort
Vereinsgelände Ruderverein Waldsee 1900 e.V.
Kategorien
Material
Boot und Paddel werden vom Veranstalter gestellt. Die Nutzung privater Paddel ist nicht gestattet.
Ablauf
Jedes Team nimmt an mind. 3 Rennen teil. Ein genauer Rennplan wird vor Ort ausgehängt.
Mindestteilnahme pro Kategorie: 3 Teams
Maximale Renndauer: 45 Sekunden
Startgebühr
Das Startgeld beträgt 30,- € pro Team und Startklasse.
Bitte überweist den Betrag im Vorfeld unter Angabe des Teamnamens + „Drachenbootcup“ als Verwendungszweck auf folgendes Konto:
IBAN: DE74 6509 1040 0271 5290 08
Wichtig: Die Überweisung muss bis spätestens 31.07.2025 auf dem Konto des Ruderverein Waldsee eingegangen sein.
Preise
Pokale für die Sieger und Spezialpreis für die beste Kostümierung. Die Wahl erfolgt über eine vom Veranstalter festgelegte Auswahl, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Siegerehrung
Im direkten Anschluss an das Finalrennen für alle Teams
Anmeldeschluss
27. Juli 2025
Anmeldung
Verpflegung
Der Ruderverein Waldsee 1900 e.V. wird im Rahmen der Veranstaltung bewirten
Probetraining
Es besteht die Möglichkeit an einem Probetraining teilzunehmen (vermutlich 26.07.2025, für 1h) und den Wettkampfmodus zu testen. Der Termin für das Probetraining wird per E-Mail an die Teamkapitäne bekannt gegeben.
Allgemeine Hinweise
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter uns sind als geschlechtsneutral zu verstehen. Änderungen im Ablauf und der Durchführung des Wettkampfes berechtigen nicht zur Rückzahlung der Startgebühr.
Haftungsausschluss
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Wettkampfteilnehmer ist vom Veranstalter nicht abgeschlossen.
Die Teamkapitäne bestätigen mit der Anmeldung, dass die Teammitglieder schwimmen können und gesundheitlich in der Lage sind, an dem Wettkampf teilzunehmen.
Die Haftung des Veranstalters, seiner Mitarbeiter und Erfüllungshilfen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt jedoch die Haftung wegen einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Datenschutz und Medienrechte
Die Bereitstellung der im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragten Daten ist für die Teilnahme erforderlich. Eine Teilnahme ohne die Datenbereitstellung ist nicht möglich.
Die im Rahmen des Registrierungsprozesses angegebenen Daten werden zur Planung, Organisation und Durchführung wird genutzt für:
- Anmeldung/Registrierung als Teilnehmer
- Erstellung einer Starterliste inkl. Der Veröffentlichung auf den Internetseiten des Rudervereins Bad Waldsee sowie in sozialen Medien des VfB Friedrichshafen e.V. und des Ruderverein Waldsee e.v. (Instagramm/Facebook)
- E-Mail-Marketing (Versendung von Information zur Veranstaltung, sowie Ankündigung der Veranstaltung in den Folgejahren)
Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1a) DSVGO.
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zwecke der Organisation, Zeitmessung, Erstellung von Starter- und Ergebnislisten, sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden dürfen.
Sofern die Anmeldung mehrerer Personen oder Teams durch eine Person (Teamkapitän) erfolgt, ist diese verpflichtet, vor Abschluss der Anmeldung diese Datenschutzerklärung und die Voraussetzung für die Teilnahme den anderen Teilnehmern zur Kenntnis zu bringen und nur bei deren Einwilligung die Anmeldung vorzunehmen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Bewegtbildaufnahmen von den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und diese ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung im TV, Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke ohne zeitliche Begrenzung unentgeltlich zu verwenden, insbesondere zu veröffentlichen und/oder zu bearbeiten, d.h. ohne dass hierfür eine Vergütung/Entschädigung geleistet werden muss.
Zusätzliche Bestimmungen
Die durch den Veranstalter bereit gestellten Flächen und Einrichtungen sind von den Teilnehmern nach der Veranstaltung so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden. Entstandener Müll ist von den Teams wieder mitzunehmen oder in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Kosten durch eventuelle Beschädigungen oder Verunreinigungen sind ausnahmslos durch den Verursacher zu tragen und werden durch den Veranstalter in Rechnung gestellt. Den Anweisungen des Organisationspersonals ist zur eigenen Sicherheit uneingeschränkt Folge zu leisten. Die Jury kann ganze Teams oder einzelne Sportler bei unsportlichem Verhalten oder bei Verstößen gegen die Rennregularien für die gesamte Veranstaltung disqualifizieren. Alkoholisierte Sportler können von der Teilnahme des Wettkampfes einzeln oder als Team vom Veranstalter jederzeit ausgeschlossen werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 1. Mai 2025