RVW startet ab 19. Mai mit dem Ruderbetrieb!

Liebe Mitglieder,

seit Montag ist der Individualsport in Baden-Württemberg unter strengen Auflagen wieder erlaubt. Im Hintergrund arbeitet wir hart daran die Vorgaben des Landes umzusetzen, um Euch das Einer-Rudern auf dem Stadtsee wieder zu ermöglichen. Wir nehmen den Sportbetrieb ab kommenden Dienstag, 19. Mai 2020 wieder auf. Zunächst werden wir den Sportbetrieb nur zu den betreuten Zeiten am Dienstag- und Donnerstagabend zwischen 18 und 20 Uhr erlauben. Es sollen weitere Trainingszeiten in den nächsten Wochen dazu kommen, wir bitten Euch um Geduld. Folgende Regelungen müssen ab sofort beachtet werden:

Regeln zum Sportbetrieb im Ruderverein Waldsee im Rahmen der „Corona-Verordnung Sportstätten“ des Landes Baden-Württemberg vom 10. Mai 2020

  1. Während des ganzen Aufenthalts auf dem Gelände des Rudervereins Waldsee und während des Sportbetriebs ist zwischen allen anwesenden Personen der Mindestabstand von 1,5 Meter zu wahren. Auf Körperkontakt wird auch bei der Begrüßung und Verabschiedung verzichtet.
  2. Auf dem Gelände des Rudervereins Waldsee dürfen sich gleichzeitig maximal fünf Personen aufhalten (inkl. Aufsichtsperson/Trainer). Es dürfen allerdings mehr als fünf Einer gleichzeitig auf dem See sein. Daher müssen die zugewiesenen Ruderzeiten pünktlich eingehalten werden, um größere Menschenversammlungen auf dem Gelände zu vermeiden. Auch nach dem Training muss darauf geachtet werden, dass nicht mehr als fünf Leute gleichzeitig auf dem Gelände sind. (Mehr zum Punkt „Ruderzeiten“ siehe Punkt 3)
  3. Der Trainings- und Übungsbetrieb (egal ob Rudern, SUP oder Kanu) ist nur zu den offiziellen Trainingszeiten, die immer aktualisiert auf der Homepage ersichtlich sind erlaubt. Abweichende Trainingszeiten müssen beim Sportlichen Leiter Sebastian Wenzel beantragt werden. Die Trainingszeiten der Kinder- und Junioren-Trainingsgruppen werden von den jeweiligen Trainern geregelt. Alle anderen Anfragen bezüglich des Sportbetriebs werden ausschließlich über den Sportlichen Leiter Sebastian Wenzel beantwortet. Auch die Zuteilung der Boote und Ruderzeiten erfolgen über den Sportlichen Leiter und müssen frühzeitig mit diesem abgeklärt werden. Die Nutzung von Ergometern und Stand Up Paddle-Boards muss ebenfalls vorher beim sportlichen Leiter beantragt werden. Dieser ist unter der Telefonnummer 0163 2616328 erreichbar.
  4. Die Nutzung des Boots- und Sportsmaterial ist nur möglich, wenn diese Regeln mit der Unterschrift bestätigt wurden und in schriftlicher Form vor der ersten Trainings- bzw. Übungseinheit bei der zuständigen Aufsichtsperson bzw. dem zuständigen Trainer eingereicht wurden. (Formular unten zum Download und Ausdrucken für Zuhause)
  5. Das Training erfolgt bis auf Widerruf ausschließlich im Einer. Diese Regel gilt zunächst auch für Personen, die aus einem Haushalt stammen. Die Nutzung der Ergometer ist ausschließlich im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt. Die Bootshalle darf lediglich zur Entnahme des Boots- und Sportmaterials, sowie zur Führung des Fahrtenbuchs betreten werden. Der Kraftraum darf auch weiterhin nicht genutzt werden.
  6. Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten im Obergeschoss geschlossen. Wertsachen können bei der Aufsichtsperson oder dem Trainer zur Aufbewahrung abgegeben werden.
  7. Personen, die sich krank fühlen oder Krankheitssymptome wie Husten, Fieber, Halsschmerzen etc. aufweisen sind vom Trainings- und Übungsbetrieb im Ruderverein Waldsee ausgeschlossen. Personen, die innerhalb der jeweils 14 vergangenen Tagen Kontakt zu einem Covid-19-Patienten hatten oder bei denen der Verdacht auf eine Covid-19-Infektion besteht sind vom Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen und dürfen auch das Gelände des Rudervereins Waldsee nicht betreten. 
  8. Vor jeder Trainings- und Übungseinheit müssen zunächst die Hände sorgfältig desinfiziert werden, bevor die Eintragung ins Fahrtenbuch erfolgt. Dazu steht in der Bootshalle ein entsprechendes Handdesinfektionsmittel bereit. Nach der Trainings- bzw. Übungseinheit müssen die Griffe der Skulls sorgfältig desinfiziert werden, dazu steht in der Bootshalle ein Flächendesinfektionsmittel und Papiertücher bereit. Vor der Austragung aus dem Fahrtenbuch müssen auch die Hände erneut desinfiziert werden. 
  9. Das digitale Fahrtenbuch ist aufgrund der Dokumentationspflicht immer zu führen. Bitte die Fahrten nicht nachtragen sondern vor dem Training eintragen und mit Beendigung des Trainings austragen. Sollte es Probleme mit der Bedienung des digitalen Fahrtenbuchs geben muss die Dokumentation handschriftlich im klassischen Fahrtenbuch erfolgen.
  10. Die Vorstandschaft empfiehlt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Gelände des Rudervereins Waldsee.
  11. Die Einhaltung bekannter Hygienestandards, auf die Aushänge in der Bootshalle nochmal gesondert verweisen, ist verpflichtend.
  12. Auch weiterhin gilt die Ruder- und Fahrtordnung, die zwingend eingehalten werden muss, um Unfälle auf dem Stadtsee zu vermeiden. Auch gilt weiterhin, dass nicht volljährige Sportler*innen nicht allein auf dem Gelände des Rudervereins Waldsee trainieren dürfen.
  13. Den Anweisungen der zu den offiziellen Trainingszeiten anwesenden Aufsichtsperson sind stets Folge zu leisten.

Es wird auch eine WhatsApp-Gruppe für alle Mitglieder geben, die ab Dienstag im Einer rudern möchten. Hier wird Sebastian Wenzel auch die Verteilung der Boote und die Zuteilung der Ruderzeiten verwalten.

Weitere Informationen folgen morgen per Newsletter. Wir bitten Euch die ersten Tage und Wochen um Geduld, da diese Situation für uns alle neu ist und wir sicher gehen wollen, die Gesundheit unserer Mitglieder bestmöglich zu schützen.

Regeln zum Ausdrucken und Unterschreiben